Seit 1. Jänner 2010 ist eine Novelle zum Tierschutzgesetz in Kraft getreten. Neben vielen anderen Änderungen bzw. Neuregelungen ist eine allgemeine Verpflichtung zur elektronischen Tierkennzeichnung vorgesehen.
Mit der Umsetzung der Chippflicht wird es möglich werden, entlaufene oder ausgesetzte Hunde rascher ohne längerfristigen Tierheimaufenthalt an seinen Halter zurückzubringen. eine langjährige Forderung der österreichischen Tierärzte wird dadurch endlich umgesetzt.
Sie sieht im Detail vor, dass
Eine weitere wichtige Information für den Hundehalter wird es sein, dass er „verpflichtet ist, sein Tier binnen eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Weitergabe…“ zu melden – sprich in die amtliche Datenbank eintragen zu lassen bzw. dieses selbst zu tun (www.animaldata.com, www.virbac.at). Jede Änderung der datenbankrelevanten Daten ist ebenso zu melden.