Chippflicht für Hunde ab 1.1.2010

Seit 1. Jänner 2010 ist eine Novelle zum Tierschutzgesetz in Kraft getreten. Neben vielen anderen Änderungen bzw. Neuregelungen ist eine allgemeine Verpflichtung zur elektronischen Tierkennzeichnung vorgesehen.

ALLE HUNDE SIND SEIT 1.1.2010 ZU CHIPPEN!

Mit der Umsetzung der Chippflicht wird es möglich werden, entlaufene oder ausgesetzte Hunde rascher ohne längerfristigen Tierheimaufenthalt an seinen Halter zurückzubringen. eine langjährige Forderung der österreichischen Tierärzte wird dadurch endlich umgesetzt.

Sie sieht im Detail vor, dass

  • ab 30. Juni 2008 alle neugeborenen Hunde bis zum Alter von drei Monaten, jedenfalls vor der ersten Weitergabe mit einem Mikrochip zu versehen sind;
  • und alle Hunde, die vor diesem Datum geboren wurden, sind spätestens bis 31. Dezember 2009 mit einem Transponder zu kennzeichnen.

Eine weitere wichtige Information für den Hundehalter wird es sein, dass er „verpflichtet ist, sein Tier binnen eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Weitergabe…“ zu melden – sprich in die amtliche Datenbank eintragen zu lassen bzw. dieses selbst zu tun (www.animaldata.com, www.virbac.at). Jede Änderung der datenbankrelevanten Daten ist ebenso zu melden.